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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Siedlungsqualität

Zum Erhalt und zur Steigerung der Siedlungsqualtität in der Gemeinde Schwyz wurden mit dem Stadtmodell, der Leitplanung Ortsbild und dem Fassadenmemorandum drei Arbeitsinstrumente erstellt. Diese dienen insbesondere bei Bauvorhaben in den Kernzonen den Architekten und Planern als Arbeitshilfe sowie den Behörden als Beurteilungsgrundlage.

Parallel dazu wurde das Projekt Ortskernentwicklung Schwyz lanciert, um mit verschiedenen Massnahmen das Zentrum zu beleben seine Funktion als Einkaufs- und Begegnungsort zu stärken.

Kontakt

Hochbau
Herrengasse 23
Postfach 34
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 60
hochbau@gemeindeschwyz.ch

Baubewilligung

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab.…

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab.

Baugesuche werden über die digitale Baubewilligungsplattform eBau eingereicht und bearbeitet.

Link für Registrierung und Erfassung von Baugesuchen: https://ebau-sz.ch

Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen unter demselben Link diverse Funktionen zur Verfügung. Nebst der elektronischen Erfassung und Einreichung von Gesuchen dient dieses Portal im Rahmen von Baugesuchsverfahren auch als elektronischer Briefkasten. Zudem ist es möglich, anhand der Status-Information den aktuellen Stand des eigenen Gesuchs zu erfahren. Vorerst wird es notwendig bleiben, neben dem elektronischen Baugesuch noch zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen.

Weitere Informationen und das Login für das Einreichen der Baugesuche sind unter
https://www.sz.ch/ebau-info abrufbar.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben und die weiteren Schritte bis zur Baubewilligung geben wir gerne Auskunft.

 

Fassadenmemorandum

Das Fassadenmemorandum gibt eine Übersicht über die historischen Strassenzüge in Schwyz, Seewen und Ibach. Es zeigt wiederkehrende Gestaltungsmerkmale und besondere Qualitäten der histor…

Das Fassadenmemorandum gibt eine Übersicht über die historischen Strassenzüge in Schwyz, Seewen und Ibach. Es zeigt wiederkehrende Gestaltungsmerkmale und besondere Qualitäten der historischen Bausubstanz auf. Dabei werden die Materialisierungen, Farbgebungen, Volumetrien, Abstände, Nutzungen und Symmetrien beschrieben und Hinweise für zukünftige Neu- und Umbauten gegeben.

Bauvorhaben entlang der historischen Strassenzüge sollen auf die Übereinstimmung mit den Gestaltungshinweisen des Fassadenmemorandums geprüft werden. Die Arbeit mit dem Memorandum ermöglicht eine zielgerichtete gestalterische Auseinandersetzung mit dem Projektumfeld und erspart nachträgliche kostspielige Projektänderungen. Die Integration der Gestaltungshinweise in der Vorprojektphase trägt somit schon zu Beginn der Überlegungen zur Stärkung der örtlichen Baukultur bei.

Auf der Übersichtskarte ist ersichtlich, für welche historischen Strassenzüge Fassadenabwicklungen verfügbar sind. Das Fassadenmemorandum und die einzelnen Fassadenabwicklungen sind unter Dokumente als PDF und DWG verfügbar.

Das Fassadenmemorandum ist zusammen mit dem Stadtmodell und der Leitplanung Ortsbild eine wichtige Grundlage zum Planen und Beurteilen von Bauvorhaben in ortsbaulich sensiblen Gebieten.

Gestaltungsbeirat

Die Gemeinde Schwyz empfiehlt bei komplexen Planungen, insbesondere bei Bauvorhaben in den historischen Ortskernen, die Durchführung von Varianzverfahren (Studienauftrag, Wettbewerbe etc…

Die Gemeinde Schwyz empfiehlt bei komplexen Planungen, insbesondere bei Bauvorhaben in den historischen Ortskernen, die Durchführung von Varianzverfahren (Studienauftrag, Wettbewerbe etc.). Die Abteilung Hochbau berät Sie gerne in der Vorbereitung solcher Verfahren. Auf Wunsch kann die Gemeinde auch in einer Jury Einsitz nehmen. Unser Gestaltungsbeirat Prof. Christian Wagner steht dazu gerne zur Verfügung.

Gestaltungsplanung

Der Gestaltungsplan ist ein Sondernutzungsplan, welcher in einem klar umgrenzten Gebiet die allgemein gültigen Bauvorschriften ergänzt, konkretisiert oder ersetzt. Er bezweckt eine höher…

Der Gestaltungsplan ist ein Sondernutzungsplan, welcher in einem klar umgrenzten Gebiet die allgemein gültigen Bauvorschriften ergänzt, konkretisiert oder ersetzt. Er bezweckt eine höhere Bebauungsqualität gegenüber der Normalbauweise. Eigene Vorgaben regeln für das Gebiet die Qualität der Überbauung, Nutzung, Arealerschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Ökologie usw. sowie den Bezug zum Ortsbild und zur Umgebung. Er ist wie alle Nutzungspläne grundeigentümerverbindlich, respektive allgemeinverbindlich.

rechtsgültige Gestaltungspläne

Die rechtsgültigen Gestaltungspläne in der Gemeinde Schwyz sind alle im ÖREB-Kataster auf dem WebGIS abrufbar:

  1. Wählen Sie dazu das gewünschte Gestaltungsplangebiet (jeweils mit einer breiten, schwarzen Linie umrandet).
  2. Klicken Sie im neuen Fenster rechts unten auf "weiter" bis unter den überlagernden Festlegungen ein Link zu den Gestaltungsplan-Dokumenten erscheint.
  3. Auf der neuen Seite können sämtliche verbindlichen Dokumente im PDF-Format heruntergeladen werden.

Planungshilfe Gestaltungsplan

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hat eine Planungshilfe über den Gestaltungsplan im Kanton Schwyz erarbeitet. Damit steht den Planungs- und Architekturbüros ein Leitfaden zur Verfügung, welcher das Gestaltungsplanverfahren und die Beurteilungspraxis im Kanton Schwyz mit anschaulichen Beispielen erläutert. Die Planungskommission der Gemeinde Schwyz empfiehlt bei der Erarbeitung oder Änderung von Gestaltungsplänen die kantonale Planungshilfe und die Muster im Anhang als Grundlage zu verwenden. Sie können über den Link www.sz.ch/are/planungshilfen im PDF-Format heruntergeladen werden.

Im Gestaltungsplanverfahren muss die Gemeinde eine hohe Bebauungs- und Gestaltungsqualität verlangen, welche die Regelbauweise übertrifft. Nur so können Ausnahmen gegenüber der Regelbauweise geltend gemacht werden. Dazu ist auch eine Auseinandersetzung mit den lokalen Gegebenheiten erforderlich. Unter den Dokumenten kann die ergänzende Checkliste aus Anhang A der kantonalen Planungshilfe heruntergeladen werden. Sie zeigt, worauf die Planungskommission bei der Beurteilung zusätzlich achtet, damit die Anforderungen an einen Gestaltungsplan in der Gemeinde Schwyz erreicht werden kann. Die Inhalte sind nicht abschliessend.

Bei Fragen zu bestehenden Gestaltungsplänen oder zum Gestaltungsplanverfahren gibt Ihnen die Abteilung Hochbau gern Auskunft.

Leitplanung Ortsbild

Der Gemeinderat möchte die Verantwortung gegenüber der historischen Bausubstanz sowie der Pflege einer ansprechenden Baukultur wahrnehmen. Mit der Leitplanung Ortsbild (bestehend aus Lei…

Der Gemeinderat möchte die Verantwortung gegenüber der historischen Bausubstanz sowie der Pflege einer ansprechenden Baukultur wahrnehmen. Mit der Leitplanung Ortsbild (bestehend aus Leitplankarte und Leitplantext) für die Ortskerne Schwyz, Seewen und Ibach, wurde die entsprechende Grundlage geschaffen. Den Bauherren, Planern und der Baubewilligungsbehörde werden die angestrebte Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Bausubstanz, Vorgaben zur Qualität und der Umgang mit den ortstypischen, identitätsstiftenden Merkmalen aufgezeigt.

Die Leitplanung ist für den Einzelfall anzuwenden und abhängig vom jeweiligen architektonischen Zeitgeist zu interpretieren. In diesem Sinne bietet die Leitplanung eine wichtige Basis für eine fundierte Auseinandersetzung mit dem architektonischen Erbe und fördert damit die qualitätsvolle Weiterentwicklung der Ortskerne.

Die Leitplanung Ortsbild wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 300 vom 16. September 2021 erlassen und stellt damit ein kommunal behördenverbindliches Planungsinstrument dar. Das bedeutet, dass sich die Gemeinde und insbesondere die Baukommission bei Baugesuchen mit diesen Dokumenten auseinandersetzen müssen. Die Leitplanung Ortsbild ist kein Gesetz, sondern eine Grundlage, welche die bereits bestehenden Anforderungen an Bauvorhaben in den Ortskernen so transparent wie möglich aufzeigt.

Die Leitplanung Ortsbild ist zusammen mit dem Stadtmodell und dem Fassadenmemorandum eine wichtige Grundlage zum Planen und Beurteilen von Bauvorhaben in ortsbaulich sensiblen Gebieten.

Stadtmodell

Zur besseren Beurteilung betreffend der guten Eingliederung von Bauten in den Kernzonen verfügt die Gemeinde über ein Stadtmodell. Dieses besteht aus 16 einzelnen Modulen à 60 x 60 cm im…

Zur besseren Beurteilung betreffend der guten Eingliederung von Bauten in den Kernzonen verfügt die Gemeinde über ein Stadtmodell. Dieses besteht aus 16 einzelnen Modulen à 60 x 60 cm im Massstab 1: 500, welche nach Voranmeldung auf der Abteilung Hochbau ausgeliehen und angepasst werden können. Die Ausleihe kostet Fr. 200.- pro Monat. Dazu bitte das Formular unter Dokumente mit den gewünschten Angaben ausfüllen ( * = Pflichtfeld) und per Mail senden an: hochbau@gemeindeschwyz.ch

In der Übersicht (unter Dokumente) ist das Raster der verfügbaren Stadtmodellausschnitte einsehbar.

Auf Wunsch von Planer und Bauherren, können von den Modulen auch Kopien angefertigt werden, bei dem die zu planende Parzelle bereits als Einsatz ausgespart wird. Die Lieferung erfolgt rund vier bis sechs Wochen nach der Auftragserteilung. Die Qualität umfasst die Terrainmodellierung mit 1 m Höhenkurven und die Darstellung der Haupt und Nebenbauten. Die Dachgestaltung umfasst die Darstellung der Dachlandschaft inkl. Lukarnen. Die Genauigkeit aufgrund der Datenquellen beträgt rund +/-50 cm. Eine Kopie kostet im Minimum Fr. 1500.-. Es steht den Planenden frei, selber Modelle zu entwickeln. Dabei wäre die Gemeinde dankbar, wenn der in der Übersicht dargestellte Modellraster berücksichtigt werden kann. Die Unterkante des Stadtmodells beträgt bei allen Modulen 420 m.ü.M.

Das Stadtmodell ist zusammen mit der Leitplanung Ortsbild und dem Fassadenmemorandum eine wichtige Grundlage zum Planen und Beurteilen von Bauvorhaben in ortsbaulich sensiblen Gebieten.

Stadmodell

Zugehörige Objekte