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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Politik

Ortsparteien

Interessieren Sie sich für politische Arbeit? Dann können Sie zum Beispiel Mitglied werden in einer Partei und sich am politischen Leben beteiligen. Auskunft erhalten Sie bei den Parteisekretariaten der fünf Ortsparteien Die Mitte, FDP, SVP, SP und GLP oder bei der Gemeindekanzlei Schwyz.

 

Stimmberechtigte

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner bilden den Souverän der Gemeinde Schwyz. Das Stimmrecht berechtigt, an Abstimmungen und Wahlen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen (aktiv Wahl- und Abstimmungsrecht). Natürlich ist man unter diesen Voraussetzungen auch in ein öffentliches Amt wählbar (passives Wahlrecht).

 

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Schwyz und besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten, die in der Gemeinde Schwyz ihren Wohnsitz begründen. Normalerweise finden pro Jahr zwei Gemeindeversammlungen statt, an denen einerseits das Budget des Folgejahres und andererseits die Verwaltungsrechnung des Vorjahres genehmigt werden. Die Versammlung beschliesst zudem abschliessend über Nachkredite und die Abrechnung von Verpflichtungskrediten. Alle weiteren Sachgeschäfte werden jeweils beraten und in der Regeln an die nächste Urnenabstimmung überwiesen.

 

Gemeinderat

Im Gemeinderat Schwyz sind folgende Parteien vertreten: 3 Die Mitte, 3 FDP, 1 SVP, 1 SP und 1 GLP. Der Gemeinderat tagt alle zwei Wochen jeweils am Freitagabend im Gemeinderatssaal im Gemeindehaus «Spittel». Die Schwyzer Gemeinderatsmitglieder üben ihre Aufgaben im Milizsystem aus. Mit Ausnahme des Gemeindepräsidenten und des Säckelmeisters, die für zwei Jahre in Amt und Würde sind, dauert die Amtsdauer der restlichen Ratsmitglieder vier Jahre.

 

Behörden

Neben dem Gemeinderat gelten in der Gemeinde Schwyz auch der Schulrat, die Baukommission, die Fürsorgebehörde und die Einbürgerungsbehörde als Behörde. Sie verfügen über eigene Entscheidungsbefugnisse und haben die Kompetenz, für bestimmte Geschäfte Verfügungen zu erlassen.

 

Kommissionen/Arbeitsgruppen

Die zahlreichen Kommissionen und Arbeitsgruppen leisten wichtige Grundlagenarbeit in zahlreichen Sachgeschäften. Sie haben die Aufgabe, den zuständigen Behörden fundiert und ausgewogen Bericht und Antrag zu erstatten. Während dem die Kommissionen grundsätzlich auf unbestimmte Zeit durch den Gemeinderat eingesetzt sind, verfügen die Arbeitsgruppen über ganz klare Aufgabenstellungen und werden nach deren Erledigung in der Regel wieder aufgelöst.