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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene. Ihr obliegen verschiedenste Befugnisse, insbesondere
• der Erlass der Gemeindeordnung und anderen Rechtssätzen
• die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses
• die Genehmigung von Nachkrediten
• die Genehmigung der Rechnung
• die Kenntnisnahme des Finanzplans

An der Gemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
• die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
• der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken

Kontakt

Gemeindekanzlei
gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch

Ort

MythenForum
Reichsstrasse 12
6430 Schwyz

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde Schwyz, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

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