Gemeindeversammlung
• der Erlass der Gemeindeordnung und anderen Rechtssätzen
• die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses
• die Genehmigung von Nachkrediten
• die Genehmigung der Rechnung
• die Kenntnisnahme des Finanzplans
An der Gemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
• die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
• der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken
Ort
MythenForumReichsstrasse 12
6430 Schwyz
Voraussetzungen
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