Auskunft über systematisch geordnete Daten (Listenauskunft)
Das Einwohneramt darf Adressdaten systematisch geordnet herausgeben, wenn der Empfänger sich verpflichtet, die Daten ausschliesslich für schützenswerte ideelle Zwecke zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Die Herausgabe ist in § 12 Abs. 3 Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz geregelt.
Das Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 819 07 00 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |