Einwohneramt
Das Einwohneramt befindet sich im Erdgeschloss des Hauses Spittel an der Herrengasse 17. Es ist zuständig für die Führung des Einwohner- und Stimmregisters und erste Anlaufstelle für alle Besucher des Spittels.
Das Einwohneramt
- führt das Einwohner- und Stimmregister für die Ortschaften Schwyz, Ibach, Seewen und Rickenbach
- bearbeitet Anmeldungen, Abmeldungen und Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
- verarbeitet Mutationsmeldungen des Zivilstandsamts
- stellt verschiedene Dokumente und Bestätigungen aus
- nimmt Anträge für Identitätskarten zuhanden des Passbüros Kanton Schwyz entgegen
- ist Abgabestelle für viele Gesuche zuhanden des Amts für Migration Kanton Schwyz
- kontrolliert die Unterschriftsbogen von Initiativen und Referenden
- betreut die Telefonzentrale der Gemeindeverwaltung
- ist Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen
Kontakt
EinwohneramtHerrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 00
einwohneramt@gemeindeschwyz.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Neuzuzüger |
Umzug |
Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Sie können für den ID-Antrag ein Foto beim Fotografen machen lassen oder eines aus einem Automaten benutzen. |
Das Staatssekretariat für Migration verschickt 6-8 Wochen vor Ablauf der C- und B-Bewilligungen automatisch Verfallsanzeigen an die registrierte Adresse. Falls Sie einen Monat vor Ablauf der Bewilligung noch keine Verfallsanzeige bekommen haben, melden Sie sich bitte beim Einwohneramt der Gemeinde Schwyz. |
Die Gemeindeverwaltung Schwyz kann Wohnsitzbestätigungen nur für die vier zur Gemeinde Schwyz gehörenden Ortsteile Schwyz, Ibach, Seewen und Rickenbach ausstellen. Wohnen oder wohnten Sie nicht in einem dieser Orte, wenden Sie sich bitte ans Einwohneramt der entsprechenden Wohngemeinde. |
Nein. Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss den Krierien des Bundesamtes für Justiz entsprechen. Diese Kriterien finden Sie hier. |
Grundsätzlich benötigen Schweizer Bürger zum Reisen in EU/EFTA-Länder immer ein gültiges Reisedokument. Je nach Bestimmungen können Sie aber auch mit einem abgelaufenen Pass in ein EU/EFTA-Land einreisen. Wenden Sie sich zur Abklärung an die ausländische Vertretung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.ch.ch. |
Wenn Sie sich elektronisch über eUmzug aus der Gemeinde Schwyz abmelden, senden wir Ihren bei uns hinterlegten Heimatschein direkt an die neue Gemeinde. |
Bei B- und C-Bewilligungen erhalten Sie automatisch vom Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige zugeschickt. Diese ausgefüllte und unterschriebene Verfallsanzeige und eine Kopie Ihres gültigen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte) sind beim Einwohneramt Schwyz einzureichen. Bei L-Bewilligungen muss erneut das Formular Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1) ausgefüllt werden. Dieses Formular E1 ist zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte) beim Einwohneramt Schwyz einzureichen. |