Hinterlegung Verfügung von Todes wegen
Beim Einwohneramt können Sie Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) hinterlegen. Diese werden aufbewahrt und nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter des Bezirks Schwyz zur Eröffnung weitergeleitet. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.
Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per eingeschriebener Post eingereicht werden.
Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten (z.B. Inventarisation, Erbbescheinigung, Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen) erhalten Sie beim Erbschaftsamt des Bezirks Schwyz Link.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |