Identitätskarte und Pass
Identitätskarte – Antrag beim Einwohneramt
Wenn Sie eine Identitätskarte bestellen möchten, ist eine persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramts unumgänglich. Die Person muss identifiziert werden und der Antrag ist persönlich zu unterschreiben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die zudem von einem sorgeberechtigten Elternteil zu begleiten sind. Bei Personen unter umfassender Beistandschaft muss der Beistand / die Beiständin dabei sein. Sie können ohne Voranmeldung vorbeikommen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Dokumente mit:
- Alte Identitätskarte
- Wenn Sie Ihre Identitätskarte verloren haben: eine Verlustanzeige (diese bekommen Sie bei jeder Schweizer Polizeistelle)
- Ein neues Passfoto muss so aussehen (Fotomustertafel).
- Die Gebühr für Erwachsene beträgt CHF 70.00. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt sie CHF 35.00. Die Gebühr müssen Sie bei der Bestellung bezahlen.
Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig. Die Identitätskarte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist 5 Jahre gültig. Die neue Identitätskarte ist spätestens nach 10 Arbeitstagen ausgestellt.
Es ist keine Voranmeldung nötig.
Wollen Sie einen einen Reisepass oder Identitätskarte+Reisepass bestellen, so ist dies direkt beim Passbüro des Kantons Schwyz zu erledigen. Auch die Identitätskarte kann beim Passbüro bestellt werden. Für Bestellungen beim Passbüro müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Informationen dazu finden Sie hier.
Provisorischer Pass (Notpass) – Antrag beim Passbüro
In dringenden, begründeten Fällen kann das Passbüro des Kantons Schwyz einen provisorischen Pass ausstellen, dessen Gültigkeit max. ein Jahr beträgt oder nach erfolgter Reise zurückgegeben werden muss, resp. bei der Einreise in die Schweiz vom Zollpersonal abgenommen wird. "Not-Identitätskarten" werden keine ausgestellt. Informationen dazu finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Fotomustertafel (PDF, 1.45 MB) | Download | 0 | Fotomustertafel |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Präsidiales | 041 819 07 00 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |
Frage |
---|
Sie können für den ID-Antrag ein Foto beim Fotografen machen lassen oder eines aus einem Automaten benutzen. |
Nein. Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss den Krierien des Bundesamtes für Justiz entsprechen. Diese Kriterien finden Sie hier. |
Grundsätzlich benötigen Schweizer Bürger zum Reisen in EU/EFTA-Länder immer ein gültiges Reisedokument. Je nach Bestimmungen können Sie aber auch mit einem abgelaufenen Pass in ein EU/EFTA-Land einreisen. Wenden Sie sich zur Abklärung an die ausländische Vertretung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.ch.ch. |