Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzug (eUmzug nicht möglich für Wochenaufenthalter) erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.
Die folgenden Personen bitten wir, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:
- Personen, die ins Ausland wegziehen
- Ausländische Staatsangehörige mit Ausweis N, F oder S
- EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis L oder G, die in einen anderen Kanton wegziehen
- Drittstaaten-Staatsangehörige, die in einen anderen Kanton wegziehen
Wegzug ins Ausland
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
- Wir benötigen das Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
Ausländische Staatsangehörige
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
- Original Ausländerausweis(e)
- Ausgefüllte Abmeldeerklärung. Sie können sie auch direkt am Schalter ausfüllen.
- Bei Bewilligung C resp. ordentlicher Besteuerung: Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
- Falls Sie die C-Bewilligung reservieren möchten: Formular "Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung"
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Vorlage Mitteilung einer freiwilligen Trennung (PDF, 41.92 kB) | Download | 0 | Vorlage Mitteilung einer freiwilligen Trennung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |
Frage |
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Wenn Sie sich elektronisch über eUmzug aus der Gemeinde Schwyz abmelden, senden wir Ihren bei uns hinterlegten Heimatschein direkt an die neue Gemeinde. |