Umzug
Zuzug
Sie sind neu nach Schwyz gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder online über eUmzug anmelden.
Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Schade! Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder online über eUmzug abmelden.
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle Einwohner die persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramts notwendig.
Umzug
Sie haben in der Gemeinde Schwyz eine neue Adresse? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen persönlich am Schalter des Einwohneramtes oder online via eUmzug vornehmen.
Kontakt
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzug (eUmzug nicht möglich für Wochenaufenthalter) erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.
Die folgenden Personen bitten wir, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:
- Personen, die ins Ausland wegziehen
- Ausländische Staatsangehörige mit Ausweis N, F oder S
- EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis L oder G, die in einen anderen Kanton wegziehen
- Drittstaaten-Staatsangehörige, die in einen anderen Kanton wegziehen
Wegzug ins Ausland
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
- Wir benötigen das Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
Ausländische Staatsangehörige
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
- Original Ausländerausweis(e)
- Ausgefüllte Abmeldeerklärung. Sie können sie auch direkt am Schalter ausfüllen.
- Bei Bewilligung C resp. ordentlicher Besteuerung: Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
- Falls Sie die C-Bewilligung reservieren möchten: Formular "Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung"
Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde
Sie sind umgezogen innerhalb der Gemeinde Schwyz (Ortschaften Schwyz, Rickenbach, Seewen und Ibach)? Bitte melden Sie den Adresswechsel innert 14 Tagen persönlich beim Einwohneramt oder elektronisch über eUmzug. Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger können den Adresswechsel telefonisch melden.
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Kopie Mietvertrag
- Kopie eines gültigen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte)
- Preis
- 0
Anmeldung / Zuzug
Wer neu in die Gemeinde Schwyz zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohnort abzumelden. Den Link und die Anleitung für die Online-Anmeldung über eUmzug finden Sie hier. Ein Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Anmeldung am Schalter des Einwohneramtes mitzubringen:
- KVG-Nachweis einer Schweizer Krankenkasse (Police oder Kärtchen)
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Bestätigung des Vermieters
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern)
- Bei Trennung bitte Trennungsformular mitbringen wenn schon vorhanden
- Die Kosten betragen: Erwachsene Person CHF 20.00, Familien und Ehepaare CHF 30.00
Ausländische Staatsangehörige
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Anmeldung am Schalter des Einwohneramtes mitzubringen:
- Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort
- Original Ausländerausweis
- Gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
- KVG-Nachweis einer Schweizer Krankenkasse (Police oder Kärtchen)
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Bestätigung des Vermieters
- Je nach Familienstand: Familienbüchlein/-ausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Scheidungsurteil etc.
- Bei Trennung bitte Trennungsformular mitbringen
- Bei Kantonswechsel mit Ausweis L/B: Arbeitsvertrag und aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, über das unbefristete und ungekündigte Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage)
- Die Kosten betragen: Erwachsene Person CHF 20.00, Familien und Ehepaare CHF 30.00, dazu noch die Gebühren für die Änderung/Erneuerung der Ausländerbewilligung (beim Zuzug aus einem anderen Kanton)
Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA) müssen bei Zuzug aus einem anderen Kanton beim Einwohneramt ein Kantonswechselgesuch einreichen bevor die Anmeldung vorgenommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
Anmeldung Wochenaufenthalt
Wenn Sie in der Gemeinde Schwyz einen Wochenaufenthalt anmelden wollen, müssen Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts vorbeikommen.
Wir benötigen folgende Dokumente und Unterlagen:
- Heimatausweis (heisst je nach Ausstellgemeinde auch Interimsausweis, Wohnsitzbestätigung für Wochenaufenthalt). Diesen bekommen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
- Ausgefüllter Fragebogen Wochenaufenthalt
- Identitätskarte oder Pass, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Ausländerausweis
- Mietvertrag
Die Anmeldegebühr resp. jährliche Gebühr für Wochenaufenthalter beträgt CHF 50.00.
- Preis
- 50.00
Heimatausweis (1 Jahr)
Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter (Nebenwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Schwyz nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Schwyz bestehen. Die Kosten betragen für ein Jahr CHF 20.00.
Bei Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
Bestellen können Sie den Heimatausweis persönlich am Schalter, telefonisch oder über das Online-Formular.
- Preis
- 20.00
Heimatausweis (2 Jahre)
Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter (Nebenwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Schwyz nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Schwyz bestehen. Die Kosten betragen für zwei Jahre CHF 30.00.
Bei Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
Bestellen können Sie den Heimatausweis persönlich am Schalter, telefonisch oder über das Online-Formular.
- Preis
- 30.00
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde (Orte Schwyz, Ibach, Seewen, Rickenbach) bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung am Schalter, telefonisch oder via Online-Schalter bestellen. Die Gebühr beträgt CHF 10.00.
Sie können aus zwei Varianten von Wohnsitzbestätigungen auswählen:
- einfache Version: Personalien und Zuzugsdatum
- ausführliche Version: Personalien und Auflistung sämtlicher Zu- und Wegzüge (wird meist für Einbürgerungen benötigt)
Benötigen Sie die Wohnsitzbestätigung in Englisch, Französisch oder Italienisch, nehmen Sie bitte mit dem Einwohneramt Kontakt auf.
Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in einer anderen Gemeinde benötigen Sie keine Wohnsitzbestätigung sondern einen Heimatausweis.
- Preis
- 10.00
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Telefon |
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Frage |
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Die Gemeindeverwaltung Schwyz kann Wohnsitzbestätigungen nur für die vier zur Gemeinde Schwyz gehörenden Ortsteile Schwyz, Ibach, Seewen und Rickenbach ausstellen. Wohnen oder wohnten Sie nicht in einem dieser Orte, wenden Sie sich bitte ans Einwohneramt der entsprechenden Wohngemeinde. |
Wenn Sie sich elektronisch über eUmzug aus der Gemeinde Schwyz abmelden, senden wir Ihren bei uns hinterlegten Heimatschein direkt an die neue Gemeinde. |