Gesuch um Herausgabe von systematisch geordneten Adressdaten
Das Einwohneramt darf Adressdaten systematisch geordnet herausgeben, wenn der Empfänger sich verpflichtet, die Daten ausschliesslich für schützenswerte ideelle Zwecke zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Die Herausgabe ist in § 12 Abs. 3 Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz geregelt.
Das ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular können Sie uns per Post oder eingescannt per E-Mail an einwohneramt@gemeindeschwyz.ch zusenden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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