Kopfzeile

Bitte schliessen
Bitte schliessen

Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Verpflichtungserklärung Besuchsaufenthalt

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist in die Schweiz einladen?

Jede visumspflichtige Person, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, muss als erstes direkt bei der Schweizer Vertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Die Botschaft kann das Visum direkt erteilen oder als Bedingung für die Erteilung die Verpflichtungserklärung eines zahlungsfähigen Garanten in der Schweiz verlangen. Die ausländischen Gäste füllen das Formular aus und übermitteln es Ihnen in die Schweiz.

Sie als Garant/Garantin verpflichten sich, eine Garantiesumme bis CHF 30‘000 zu übernehmen. Falls Sie dazu bereit sind, unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und reichen sie beim Einwohneramt ein.

Wir benötigen folgende Unterlagen zur Prüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse:

  • Aktueller Betreibungsregisterauszug
  • Vermögensnachweis über CHF 30‘000 (Kontoauszüge)
  • Falls Sie den Vermögensnachweis nicht erbringen können, bringen Sie bitte Unterlagen zu Ihren finanziellen Verhältnissen mit (Lohnabrechnungen, Rentenbescheinigungen, Urkunde über Wohneigentum etc.)

Preis

20.00

Zugehörige Objekte