Verlängerung Ausländerausweis
Verlängerungen Ausländerausweis B und C
Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden. Durch das Staatsekretariat für Migration wird Ihnen 6-8 Wochen vor Ablauf Ihrer Bewilligung automatisch eine Verfallsanzeige zugeschickt. Haben Sie einen Monat vor Ablauf der Bewilligung keine Verfallsanzeige erhalten, melden Sie sich bitte beim Einwohneramt Schwyz.
- Verfallsanzeige, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Reisepass oder Identitätskarte
Verlängerung Ausländerausweis L
Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1), vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Reisepass oder Identitätskarte
Sobald das Amt für Migration Schwyz uns den verlängerten Ausweis retourniert hat, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |
Frage |
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Das Staatssekretariat für Migration verschickt 6-8 Wochen vor Ablauf der C- und B-Bewilligungen automatisch Verfallsanzeigen an die registrierte Adresse. Falls Sie einen Monat vor Ablauf der Bewilligung noch keine Verfallsanzeige bekommen haben, melden Sie sich bitte beim Einwohneramt der Gemeinde Schwyz. |
Bei B- und C-Bewilligungen erhalten Sie automatisch vom Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige zugeschickt. Diese ausgefüllte und unterschriebene Verfallsanzeige und eine Kopie Ihres gültigen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte) sind beim Einwohneramt Schwyz einzureichen. Bei L-Bewilligungen muss erneut das Formular Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1) ausgefüllt werden. Dieses Formular E1 ist zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte) beim Einwohneramt Schwyz einzureichen. |