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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Anerkennung Vaterschaft

Sind die Kindseltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater sein Kind vor- oder nachgeburtlich beim Zivilstandsamt anerkennen. Für eine Anerkennung ist eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Wir finden sicher einen für Sie geeigneten Termin.

Notwendige Unterlagen
  • Wohnsitznachweis des Anerkennenden, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
  • Wohnsitznachweis im Zeitpunkt der Geburt und im Zeitpunkt der Anerkennung (sofern nicht identisch) der Mutter, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte des Anerkennenden
Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
 
Gemeinsame elterliche Sorge
Eltern, die  nicht miteinander verheiratet sind und welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, können eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Erklärung kann entweder zusammen mit der vor- oder nachgeburtlichen Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder separat bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgegeben werden. Die Eltern bestätigen dabei, dass sie
  • bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen
  • sich über die Obhut und den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben.

Erziehungsgutschriften
Die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften kann zusammen mit der vor- oder nachgeburtlichen Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder separat bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgegeben werden (siehe Merkblatt).

Kosten
Die Grundgebühr für die Anerkennung beträgt CHF 75.00. Für die Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge werden CHF 30.00 verrechnet. Individuell können weitere Gebühren entstehen.

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