Anerkennung Vaterschaft
Erwartet Ihre Partnerin ein Kind oder ist Ihr Kind schon geboren worden und Sie möchten auch rechtlich als Vater gelten?
Die schweizerischen Zivilstandsämter beraten Sie gerne telefonisch über die dafür nötigen Dokumente.
Kontakt
Herrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 14
zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch
Anerkennung Vaterschaft
Sind die Kindseltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater sein Kind vor- oder nachgeburtlich beim Zivilstandsamt anerkennen. Für eine Anerkennung ist eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Wir finden sicher einen für Sie geeigneten Termin.
- Wohnsitznachweis des Anerkennenden, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
- Wohnsitznachweis im Zeitpunkt der Geburt und im Zeitpunkt der Anerkennung (sofern nicht identisch) der Mutter, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
- Gültiger Pass oder Identitätskarte des Anerkennenden
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
- bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen
- sich über die Obhut und den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben.
Erziehungsgutschriften
Die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften kann zusammen mit der vor- oder nachgeburtlichen Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder separat bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgegeben werden (siehe Merkblatt).
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |