Gastgewerbebewilligung
Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung des Gemeinderates.
Rauchverbot
Das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ schreibt vor, dass in Gastgewerbebetrieben nicht geraucht werden darf. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden.
Zugehörige Objekte
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Gesuch Gastwirtschaftsbewilligung (PDF, 68.72 kB) | Download | 0 | Gesuch Gastwirtschaftsbewilligung |
Gesuch Kleinhandelsbewilligung (PDF, 87.97 kB) | Download | 1 | Gesuch Kleinhandelsbewilligung |
Gesuch Raucherlokal (PDF, 55.5 kB) | Download | 2 | Gesuch Raucherlokal |
Gesuch Raucherraum (PDF, 56.15 kB) | Download | 3 | Gesuch Raucherraum |
Schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehm (PDF, 63.28 kB) | Download | 4 | Schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehm |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 819 07 11 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |
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