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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Gastgewerbebewilligung

Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung des Gemeinderates.

Rauchverbot
Das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ schreibt vor, dass in Gastgewerbebetrieben nicht geraucht werden darf. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden.

Zugehörige Objekte

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Gesuch Gastwirtschaftsbewilligung (PDF, 68.72 kB) Download 0 Gesuch Gastwirtschaftsbewilligung
Gesuch Kleinhandelsbewilligung (PDF, 87.97 kB) Download 1 Gesuch Kleinhandelsbewilligung
Gesuch Raucherlokal (PDF, 55.5 kB) Download 2 Gesuch Raucherlokal
Gesuch Raucherraum (PDF, 56.15 kB) Download 3 Gesuch Raucherraum
Schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehm (PDF, 63.28 kB) Download 4 Schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehm
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