Feste und Anlässe
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6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 11
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Feste und Anlässe
Anlassbewilligungen
Eine Anlassbewilligung wird dann benötigt, wenn Sie bei einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkaufen. Bei kleineren Veranstaltungen ist das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen und bei grösseren Veranstaltungen ab 1'000 Personen mindestens vier Monate vor dem Anlass.
Bewilligungsgesuch für Verkehrsbewilligungen
Für motor- und radsportliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, Umzüge und dergleichen, die Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsumleitungen erfordern, muss ein spezielles Bewilligungsgesuch (Formular V01aI spätesten zwei, bei Grossanlässen spätestens sechs Monate vor der Veranstaltung, bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Gastgewerbebewilligung
Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung des Gemeinderates.
Rauchverbot
Das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ schreibt vor, dass in Gastgewerbebetrieben nicht geraucht werden darf. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden.
Zugehörige Objekte
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