Zivilstandsamt Innerschwyz
Das Zivilstandsamt Innerschwyz befindet sich in Schwyz an der Herrengasse 17 (Haus Spittel) im 1. Stock. Das Zivilstandsamt Innerschwyz betreut folgende Partnergemeinden:
Schwyz; Arth; Ingenbohl; Muotathal; Steinen; Sattel; Rothenthurm; Oberiberg; Unteriberg; Lauerz; Steinerberg; Morschach; Alpthal; Illgau; Riemenstalden; Gersau und Küssnacht
Das Zivilstandsamt schreibt buchstäblich das Leben bzw. führt die Lebensbuchhaltung. Im Vordergrund steht die Beurkundung des Personenstandes. Folgende Zivilstandsereignisse werden vom Zivilstandsbeamten in seinem Zuständigkeitsbereich bearbeitet.
- Geburten
- Anerkennungen
- Eintragungen der Partnerschaft
- Eheschliessungen
- Todesfälle
- Namenserklärungen
- Eintragung Hinterlegungsort Vorsorgeauftrag
Kontakt
Zivilstandsamt InnerschwyzHerrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 14
zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr | infolge Trauungen geschlossen |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Ja. Die beiden Trauzeugen müssen mündig, urteilsfähig sein und sich rechtsgültig mit Reisepass oder Identitätskarte ausweisen können. |
Für ordentliche Namensänderungen ist die Regierung des Wohnsitzkantons zuständig. |
Personen welche vor dem 01.01.2013 geheiratet haben oder die Ehe/Parternschaft aufgelöst haben, können mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt den ledigen Namen wieder annehmen. Zuständig ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz. |
Wenn Sie im Kanton Schwyz wohnhaft sind, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Bezirksgericht. |
Beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts können Sie eine kostenpflichtige Geburtsurkunde bestellen. Aus Datenschutzgründen werden keine telefonischen Auskünfte am Telefon erteilt. |
Nein. Nachdem ein Vorsorgeauftrag nach Artikel 360 ZGB erstellt wurde, kann der Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festgehalten werden. Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund des schriftlichen Antrages (siehe unter "Publikationen") ein. |
Nein. Ein Kind dessen biologischer Vater Sie sind, können Sie gemäss bestehender Gesetzgebung nicht adoptieren. Sie können es jedoch anerkennen. Über die Anerkennung der Vaterschaft informiert Sie das Zivilstandsamt. |
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland. |
Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge können die nicht miteinander verheirateten Eltern entweder bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB am Wohnsitz des Kindes abgeben oder im zeitlich direkten Zusammenhang mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater auch beim Zivilstandsamt (Art. 298a ZGB). Möchten die Eltern die Erklärung zusammen mit der Anerkennung abgeben, so wenden sie sich direkt an das zuständige Zivilstandsamt. Für eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt wenden sie sich direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes. Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Für Fragen und Auskünfte betreffend der gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) |