Kinderbetreuung
Im Kanton Schwyz ist per 1. Juni 2024 ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten, um erwerbstätige Eltern zu entlasten.
Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten im Kanton Schwyz neu eine finanzielle Unterstützung. Das neue Gesetz zur Kinderbetreuung tritt per 1. Juni 2024 in Kraft. Die Höhe des finanziellen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird pro Kind bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern ihre Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb betreuen lassen. Die Kosten für die finanzielle Unterstützung werden zwischen dem Kanton und den Gemeinden je zur Hälfte aufgeteilt.
Für eine erste Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge einer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Er ist aber nicht für die endgültige Abwicklung und Berechnung des familienergänzenden Kinderbetreuungsbeitrags vorgesehen. Er dient lediglich dazu, dass Erziehungsberechtigte bereits vor Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes am 1. Juni 2024 die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge abschätzen können. Den Beitragsrechner finden Sie hier. Die Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können bei der Gemeinde Schwyz seit 1. Juni 2024 via der Informatikapplikation kiBon eingereicht werden.
Für weitere Fragen zur Anspruchsprüfung und Beitragsabwicklung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.
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Kinderbetreuungsbeiträge
Kindertagesstätte
Verschiedene Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Kinderhorte sowie Tageseltern bieten eine Tagesbetreuung für Kinder an. Anmeldungen richten Sie bitte an die Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Kindertagesstätten wie auch Tageseltern benötigen eine Bewilligung für die Ausübung ihrer Tätigkeit und werden überwacht.
Mittagstisch
Verschiedene Kindertagesstätten sowie Tageselternbieten eine Mittagsbetreuung für Kinder an. Anmeldungen richten Sie bitte direkt an die Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Kindertagesstätten wie auch Tageseltern benötigen eine Bewilligung für die Ausübung ihrer Tätigkeit und werden überwacht.
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