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Gemeinde Schwyz

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Schwyzer Gemeindeversammlung behandelt fünf Traktanden

10. April 2025
An der gestrigen Gemeindeversammlung der Gemeinde Schwyz wurden die Sachgeschäfte zur Teilrevision des Personalreglements sowie zum Erwerb eines Schulraumpavillons für den Schulkreis Ibach an die Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 überwiesen. Gleichzeitig wurden die Planungskreditabrechnung für die Muotabrücke West und die Abrechnung der Ausgabenbewilligungen für den Vollanschluss H8/Steinerstrasse und den Ausbau der Nietenbachstrasse sowie die Jahresrechnung 2024 genehmigt.

Rund 90 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern fanden sich gestern an der ordentlichen Gemeindeversammlung im MythenForum in Schwyz ein.
 

Teilrevidiertes Personalreglement an die Urne überwiesen

Gemeindepräsident Peppino Beffa präsentierte zuerst die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Schwyz. Angesichts des Fachkräftemangels, gesellschaftlicher Veränderungen und der Überarbeitung des kantonalen Personalgesetzes wurde diese vom Gemeinderat veranlasst. Ziel war, das Personalreglement klarer, übersichtlicher und effizienter zu gestalten. Neu sollen grundsätzliche, rechtlich oder politisch wesentliche Bestimmungen im Personalreglement festgelegt werden, während Detailregelungen und Operatives in die durch den Gemeinderat zu erlassende Personalverordnung einfliessen. Zudem wurden bewährte Standards eingebunden. Die Mitarbeitenden, die Ortsparteien und der Gewerbeverein konnten zur Sicherung des Mitspracherechts zu dem durch Fachgremien erarbeiteten Entwurf Stellung nehmen. Besonders zur Überbrückungsrente, der Abfindung, dem Lohnsystem und dem Ferienanspruch gingen Anträge ein, die in der letztendlichen Version des Reglements eingearbeitet wurden. Daraus konnte dem Volk eine umfassende Synopse vorgelegt werden – eine transparente Gegenüberstellung des geltenden und des neuen Rechts mit erläuternden Begründungen. Die neuen Bestimmungen bieten moderne, wettbewerbsfähige Anstellungsbedingungen und wahren die Interessen von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden gleichermassen. Die Parteivertretenden begrüssten ihre Möglichkeit zur Mitsprache bei der Erarbeitung des teilrevidierten Personalreglements und schätzten, dass ihre Inputs grossmehrheitlich eingearbeitet wurden. Damit bietet das neue Personalreglement moderne und flexibel gestaltete Anstellungsbedingungen. Es wurde jedoch auch betont, dass die Konkurrenz zur Privatwirtschaft und zur kantonalen Verwaltung berücksichtigt und das Mitspracherecht des Volks gewahrt bleiben muss. Das Geschäft wurde ohne Anträge an die Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 überwiesen.
 

Beantragung der Ausgabenbewilligung für einen Schulraumpavillon im Schulkreis Ibach

Gemeinderat Thomas Küchler stellte erstmalig seit seiner Amtsübernahme ein Sachgeschäft vor. Die Schulraumsituation in Ibach verschärft sich zunehmend, obwohl die Schülerzahlen nur leicht gestiegen sind und gleichbleibend prognostiziert werden. Die Herausforderung ergibt sich dadurch, dass die bestehenden Schulgebäude und die Turnhalle nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, nicht zuletzt in Bezug auf die Raumgrössen. Zudem besteht bei allen Gebäuden Sanierungsbedarf. Um die akute Platznot zu entschärfen und die anstehenden Gebäudesanierungen vorzubereiten, soll im Schulkreis Ibach auf dem Pausenhof des Schulhauses Christophorus ein doppelstöckiger Schulraumpavillon aufgestellt werden. Längerfristig wird der Schulkreis Ibach planerisch als Ganzes erfasst, um die Raumbedürfnisse gesamtheitlich klären zu können. Mit den Massnahmen des Schulraumpavillons und der Gesamtplanung will der Gemeinderat im Schulkreis Ibach mittelfristig eine moderne und den heutigen Anforderungen entsprechende Schulrauminfrastruktur bereitstellen können. Für die Beschaffung des Pavillons wird eine Ausgabenbewilligung von Fr. 730'000.00 beantragt. Das Sachgeschäft wurde nach ausschliesslich gutheissenden Wortmeldungen an die Urnenabstimmung überwiesen.
 

Genehmigung der Planungskreditabrechnung für die Muotabrücke West sowie der Ausgabenbewilligung für den Vollanschluss H8 und den Ausbau der Nietenbachstrasse

Auch Gemeinderätin Mirjam Bühlmann hielt ihre erste Präsentation im Amt; dies gleich zu zwei Sachgeschäften. Zum einen konnte mit dem Abschluss der Planungsphase für die Muotabrücke West die vom Schwyzer Stimmvolk genehmigte Ausgabenbewilligung von Fr. 650'000.00 abgerechnet werden. Diese schliesst mit einem Minderaufwand von Fr. 26'070.30 ab. Aktuell werden letzte Vertragsverhandlungen als Voraussetzung für die Projektauflage der Muotabrücke West geführt. Sobald die Max Felchlin AG ihre Bauarbeiten abgeschlossen hat und der Diesel-Kreisel vom Kanton erstellt ist, kann mit dem Brückenbau begonnen werden.

Zum anderen lag auch die Abrechnung des gewährten Rahmenkredits von 3.8 Mio. Franken für die Erschliessungswerke der Nutzungsplanung vor. Die Ausgabenbewilligung umfasste den Kostenanteil von 2.2 Mio. Franken am Vollanschluss H8/Steinerstrasse sowie den Kostenanteil von brutto 1.6 Mio. Franken für den Ausbau der Nietenbachstrasse. Für Letzteres wurde im Nachhinein ein Zusatzkredit von brutto 1.366 Mio. Franken genehmigt. Die Abrechnung der Ausgabenbewilligung schliesst gesamthaft bei Fr. 5'078'774.30 (brutto) ab und weist somit gegenüber dem genehmigten Gesamtkredit von Fr. 5'166'000.00 (teuerungsbereinigt Fr. 5'165'842.00) einen Minderaufwand von Fr. 87'067.70 auf. Beide Geschäfte wurden ohne Einwände verabschiedet.
 

Jahresrechnung 2024 ohne Anträge, aber mit der Ankündigung einer Pluralinitiative, verabschiedet

Zuletzt stellte Säckelmeister Benno Laimbacher die Jahresrechnung 2024 vor. Diese schloss bei einem Gesamtaufwand von 85.6 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 86.1 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von rund 0.5 Mio. Franken ab. Die Kosten fielen in den meisten Bereichen tiefer als budgetiert aus, unter anderem aufgrund verzögerter Projekte oder unbesetzter Stellen. Von budgetierten 15.1 Mio. Franken Nettoinvestitionen wurden lediglich 4.6 Mio. Franken ausgelöst. Gründe dafür sind insbesondere terminliche Verzögerungen infolge laufender Verfahren sowie fehlende personelle Ressourcen. Die Nettoschulden der Gemeinde Schwyz betrugen per 31. Dezember 2024 79.2 Mio. Franken, was auf die Investitionen der vergangenen Jahre zurückzuführen ist. Dennoch ist das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Schwyz mit einem Eigenkapital von 38.7 Mio. Franken sehr erfreulich. Obwohl keine Anträge zur Jahresrechnung 2024 eingingen, sorgte eine Wortmeldung für Aufsehen: Es wurde die Einreichung einer Pluralinitiative mit Vorlage einer neuen Sparkassenverordnung angekündigt. Zum Schluss wurde die Jahresrechnung 2024 genehmigt.

Gemeindeversammlung April 2025