Nachfolgenutzung am Standort des ehemaligen AHV-Gebäudes: Kanton und Gemeinde Schwyz gehen Planungsarbeiten an
Bereits im Vorfeld zur Abstimmung über das geplante Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass er den Kanton in der Verantwortung sieht, den bisherigen Verwaltungsstandort nicht einfach aufzugeben und sich selbst zu überlassen. Vielmehr soll für diesen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine wertschöpfende und zentrumsfördernde Neunutzung angestossen werden. Dafür wird im Rahmen einer Investorenausschreibung die Vergabe eines Baurechts an einen privaten Investor ins Auge gefasst.
Vorliegende Erkenntnisse weiterentwickeln
In den Jahren 2022/23 hat das kantonale Hochbauamt unter Beteiligung der Gemeinde Schwyz und des Gewerbevereins Schwyz ein Studienverfahren zur Definition von Lage, Grösse und Flächenangebot einer möglichen Neubebauung des Areals durchgeführt. Die Planer trafen zudem Aussagen über die möglichen kommerziellen Nutzungen der neuen Flächen, um so ein künftiges Ertragspotenzial ermitteln zu können. Die Studienprojekte bestätigten die hohe Attraktivität des frei werdenden Areals für privatwirtschaftliche Nachfolgenutzungen und wiesen diesbezüglich auf Chancen, aber auch auf Risiken und Herausforderungen hin. Sodann skizzierten sie verschiedene Bebauungskonzepte, welche auch für das Dorf eine ortsbauliche Bereicherung darstellten.
Diese ersten Lösungsansätze gilt es nun gezielt weiterzuentwickeln und gestützt darauf ein Zielbild zu beschreiben, welches die angestrebte neue Nutzung des Areals klar definiert. Dabei stehen weiterhin gewerbliche Nutzungen im Vordergrund, aber auch anderweitige zentrumsfördernde Elemente oder öffentlich zugängliche Bereiche wie etwa Kulturräume oder Grünflächen sollen möglich sein. Ergebnis dieser Zieldefinition ist sodann ein entsprechender Zonenbeschrieb, welcher im Rahmen einer Teilzonenplanrevision verbindlich festgelegt werden soll.
Volksabstimmung in der Gemeinde Schwyz
Die beschriebenen Verfahrensschritte mit dem Ergebnis einer Teilzonenplanvorlage dürften gemäss aktueller Einschätzung insgesamt rund drei Jahre in Anspruch nehmen, sodass etwa im Jahr 2027 mit einer entsprechenden Volksabstimmung in der Gemeinde Schwyz gerechnet werden kann. Der ungefähre Fahrplan bis dahin sieht entsprechend wie folgt aus:
Erarbeitung Teilrevision kommunale Nutzungsplanung |
bis 2. Quartal 2025 |
Mitwirkung und kantonale Vorprüfung |
bis 1. Quartal 2026 |
Öffentliche Auflage inkl. allfälligen Einspracheverhandlungen |
bis 4. Quartal 2026 |
Gemeindeversammlung |
bis 2. Quartal 2027 |
Urnenabstimmung |
bis 3. Quartal 2027 |
Genehmigung Regierungsrat |
bis 4. Quartal 2027 |
Parallel dazu erfolgen die erforderlichen Vorarbeiten für die angestrebte Investorenausschreibung, welche spätestens nach einer Annahme der Teilzonenplanrevision definitiv ausgelöst werden könnte.
Die bauliche Umsetzung eines Nachfolgeprojekts an der Bahnhofstrasse 15 kann frühestens nach dem Umzug der Kantonsverwaltung in das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach angegangen werden, was nicht vor 2029 erfolgen wird.
Auch wenn für die dargelegten Prozesse insgesamt somit noch mindestens fünf Jahre zur Verfügung stehen, verlangen sie sachlich und auf der Zeitachse nach einem fokussierten und zielstrebigen Vorgehen. Der Kanton und die Gemeinde Schwyz sind gewillt, diesen Weg gemeinsam konstruktiv anzugehen.