Ab dem 7. August 2024 gilt in der Zentralschweiz eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Schiffe mit Kontrollschild, die aus einem anderen Gewässer kommen, benötigen für die Einwässerung einen Nachweis einer anerkannten Reinigungsstelle. Schiffsreinigungen werden ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche nach der fachgerechten Reinigung einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.