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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

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Inhalt

Schiffsmelde- und reinigungspflicht

18. Juli 2024
Ab dem 7. August 2024 gilt in der Zentralschweiz eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Schiffe mit Kontrollschild, die aus einem anderen Gewässer kommen, benötigen für die Einwässerung einen Nachweis einer anerkannten Reinigungsstelle. Schiffsreinigungen werden ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche nach der fachgerechten Reinigung einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.
Vorsicht blinde Passagiere