Tempo 30 im Zentrum von Schwyz
Die Gemeinde Schwyz verfolgt bei der Einführung von geschwindigkeitsreduzierenden Zonen das Konzept der schrittweisen Umsetzung. Dazu steht mit dem breit abgestützten Geschwindigkeitszonenkonzept ein übergeordnetes Planungsinstrument zur Verfügung. Die Mitwirkungen aus der Bevölkerung zum Geschwindigkeitszonenkonzept und zum Ortskernentwicklungskonzept haben gezeigt, dass eine breite Öffentlichkeit die Einführung einer Temporeduktion im Zentrum von Schwyz befürwortet und wünscht. In enger Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Bezirk hat die Gemeinde Schwyz die notwendigen Abklärungen und Planungsschritte für die Einführung der Tempo 30-Zone im Zentrum Schwyz in die Wege geleitet. Nachdem die Tempo 30-Zone öffentlich publiziert wurde, ist die Verkehrsanordnung nun in Rechtskraft. Damit sind die Voraussetzungen für die Einführung dieser geschwindigkeitsreduzierten Zone gegeben.
Verschiedene Strassenträger machen mit
Die Tempo 30-Zone baut vom Hauptplatz Schwyz ausgehend auf und beinhaltet mit der Schulgasse, der Herrengasse (Abschnitt um die Kirche), der Rickenbachstrasse (ab Ital Reding), der Hirzengasse, der Strehlgasse, der Reichsstrasse und dem Sonnenplätzli die umliegenden Strassen, welche im Eigentum verschiedener Strassenträger sind. Diese Zone knüpft an die bereits eingeführten Zone „Feldli“ im Gebiet Riedstrasse und Kollegium an und trägt zu einer grossräumigen Vereinheitlichung des Temporegimes bei.
Durch den historisch geprägten Gassencharakter sind die Strassen teilweise sehr schmal, so dass sich der Langsamverkehr und der motorisierte Verkehr auf einer gemeinsame Verkehrsfläche aufhalten. Diese engen Platzverhältnisse sind räumlich nicht lösbar. Die Detailabklärungen haben gezeigt, dass sich der Massnahmenbedarf, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, für die Einführung der Tempo 30-Zone auf Signalisationen und Markierungen beschränkt und keine bauliche Massnahmen anfallen. Zudem wurde bei der Konzipierung der Signalisationen und Markierungen auf den Denkmalschutz Rücksicht genommen.
Temporegime als Teil der Ortskernentwicklung
Die Gemeinde Schwyz hat vor rund zwei Jahren einen Prozess zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Ortszentrums von Schwyz lanciert. Zwischenzeitlich wurden bereits diverse Projekte wie beispielsweise das beliebte Brunnencafé auf dem oberen Teil des Hauptplatzes umgesetzt. Die Einführung eines möglichst zentrumsverträglichen und zentrumsfreundlichen Temporegimes stellt auch eine Massnahmen dar, welche diese Bestrebungen unterstreichen. Konkret zielt diese Massnahme darauf ab, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verstetigen. Da das Strassennetz aus allen Himmelsrichtungen sternenförmig auf das Zentrum ausgerichtet ist, wird die Verkehrsbelastung auch künftig vergleichsweise hoch sein. Mit der Anpassung des Temporegimes kann jedoch ein Beitrag geleistet werden, um den Verkehr verträglicher abzuwickeln und den vielfältigen Nutzungsansprüchen besser Rechnung zu tragen.
Mit der Einführung der Tempo 30 Zone gilt es, einen Grossteil der Fussgängerstreifen zu entfernen. Davon ausgenommen sind gewisse Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen. Fussgängerstreifen verpflichten, diese in einem Umkreis von 50 Metern zwingend zur Strassenüberquerung zu benutzen. In einer Tempo 30-Zone soll es jedoch dem Fussgänger gestattet sein, die Strasse möglichst auf der Wunschlinie zu queren, was der Philosophie solcher Zonen entspricht. Das Verhalten des flächigen Querens wird bereits heute teilweise gelebt und ist besonders ausgeprägt auf dem Hauptplatz zu beobachten. Durch das Entfernen der Fussgängerstreifen wird diesem Verhalten Rechnung getragen.
In den weiteren Planungsschritten ist vorgesehen, die Zentrumszone in die Peripherie und das Hinterdorf zu erweitern. Die entsprechende Signalisationen und Markierungen werden in den nächsten Tagen angebracht. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten das geänderte Temporegime im Zentrum Schwyz zu beachten und das Fahrverhalten entsprechend anzupassen.