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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Steuererklärung Fristerstreckung

Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.

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