Beiträge zur Kinderbetreuung
Das Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Schwyz ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten und kommt ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Anspruchsberechtigte Eltern im Kanton Schwyz können ab sofort einkommensabhängige Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung beantragen.
Eltern mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- oder Weiterbildung nachgehen und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte (Kita), schulische Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von Fr. 153 215.-- die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind im Kanton Schwyz oder ausserhalb betreut wird. Somit können auch Eltern unterstützt werden, die ausserkantonal arbeiten und ihre Kinder am Arbeitsort betreuen lassen.
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Finanzen | 041 819 07 40 | finanzen@gemeindeschwyz.ch |
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Kinderbetreuung |