Ortsplanung
Revision der Ortsplanung
Die heute rechtskräftigen Planungsinstrumente auf Stufe Gemeinde stammen aus den Jahren 2004 (kommunaler Richtplan) und 2011 (Baureglement, Zonenplan und Erschliessungsplan). ln allen Gemeinden werden diese Planungsinstrumente jeweils im Abstand von ungefähr 15 Jahren aktualisiert. Bei der sogenannten Ortsplanungsrevision werden einerseits die Änderungen aus der kantonalen und regionalen Planung berücksichtigt. Andererseits fliessen die veränderten räumlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in die Gesamtbetrachtung mit ein. Die Revision der Ortsplanung dauert in der Regel mehrere Jahre.
Die Ortsplanungsrevision wird in drei Phasen durchgeführt:
1. Phase (abgeschlossen): Erarbeitung der Raumentwicklungsstrategie, welche am 3. Juni 2020 durch den Gemeinderat verabschiedet wurde und als Basis für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans dient.
2. Phase (aktuell): Revision der behördenverbindlichen kommunalen Richtplanung als strategisches Steuerungsinstrument und als wichtige Grundlage für den kommunalen Nutzungsplan.
3. Phase (geplant): Anpassung der eigentümerverbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan).
Parallel dazu befinden sich derzeit verschiedene Planungen im Erlassverfahren nach § 25 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Es sind dies namentlich:
a) der Schutzzonenplan,
b) der Erschliessungsplan,
c) die Einführung einer Mehrwertabgabe in gestaltungsplanpflichtigen Gebieten.
Hinzu kommen situativ zu beurteilende Ein-, Auf- und Umzonungsbegehren sowie die von Bundesrechtswegen notwendigen Anpassungen an der kommunalen Nutzungsplanung, beispielsweise die Festlegung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzonen oder die Ausscheidung von geeigneten Nutzungszonen für Seilbahnen und Skipisten.
Der untenstehenden Grobübersicht können die wesentlichen Planungen sowie die ungefähren Zeitabläufe entnommen werden. Die Zeitabläufe sind lediglich als grobe Schätzungen zu verstehen und stellen eher den Idealfall dar (kurze, respektive keine Beschwerdeverfahren). Erfahrungsgemäss muss bei grösseren Nutzungsplanungen mit verhältnismässig langen Verfahrensdauern gerechnet werden.
Kontakt
News
Datum | Name |
---|
Nutzungsplanung
Die kommunale Nutzungsplanung ist ein zentraler Bestandteil der Raumplanung und regelt die Art der Bodennutzung über das gesamte Gemeindegebiet. Sie besteht aus dem Zonenplan, dem Schutzzonenplan, dem Erschliessungsplan und den dazugehörigen Reglementen wie dem Baureglement und der Schutzverordnung.
Der interaktive Zonenplan mit den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) kann auf dem WebGIS des Kantons Schwyz aufgerufen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Planungskommission | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |