Wartegeld für freipraktizierende Hebammen
Die freipraktizierenden Hebammen betreuen Schwangere, begleiten Hausgeburten und sind be-
reit, Wöchnerinnen und deren Neugeborene direkt ab Spitalaustritt bis acht Wochen weiter zu
betreuen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar für Familien in einer neuen Lebenssituation und
beantworten Fragen, deren Klärung nicht bis zum nächsten Hausbesuch warten kann, per Tele-
fon, per SMS und WhatsApp. Oftmals gehen sie ausserplanmässig und mehrmals auf Hausbe-
such.
In der Gemeinde Schwyz wohnhafte Eltern können für die Pikettdienstleistungen der freipraktizierenden Hebammen auf Gesuch hin einen Gemeindebeitrag beantragen (für Wochenbettbetreuung: Fr. 250.00 / für Hausgeburten Fr. 500.00).
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 041 819 07 85 | sozialberatung@gemeindeschwyz.ch |