Richtplanung
In der kommunalen Richtplanung wird in den Grundzügen festgelegt, wie sich die Gemeinde Schwyz langfristig räumlich entwickeln soll. Dabei geht es um die Zukunft des Siedlungs-, Natur-, Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Erholungsraums. Da sich die unterschiedlichen Ansprüche an die begrenzte Ressource Boden teilweise widersprechen, ist oftmals eine Interessenabwägung erforderlich.
Die kommunale Richtplanung zeigt der Bevölkerung, wie die Behörden die mittel- und langfristige raumplanerische Entwicklung der Gemeinde sehen. Sie ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich. Der kommunale Richtplan dient insbesondere als wichtige Grundlage für die meist nachgeordneten Nutzungsplanungen (Zonenplan, Schutzzonenplan, Erschliessungsplan sowie zugehörige Reglemente).
Der kantonale Richtplan stellt das Planungsinstrument auf Kantonsebene dar.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |
Name | Download |
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