Familienforschung
Forschenden werden Personenstandsdaten bekanntgegeben, wenn die Beschaffung bei den betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Die Datenbekanntgabe erfolgt gestützt auf eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde. Forschende müssen zudem ein wissenschaftliches Interesse geltend machen und den Schutz der Personendaten der betroffenen Personen garantieren.
- Falls Sie nur in Ihrer geraden Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) forschen möchten, können Sie sich direkt an das Zivilstandsamt vom betroffenen Heimatort werden.
- Falls Sie auch die Seitenlinien (Onkel, Tanten, Grossonkel Grosstanten usw.…) von Ihrer Familie interessieren, benötigen Sie für die Forschung eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten siehe Gesuchsformular (Word, 49 kB)
- Falls Ihre Forschung nicht Ihre eigene Familie betrifft, benötigen Sie für die Forschung auch eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Gesuchsformular siehe oben
- Falls Ihre Forschung Daten vor 1876 betrifft, finden Sie die gesuchten Daten im Staatsarchiv.
Für mehr Informationen besuchen Sie bitte das Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |