Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und weitere Fragen zu Zusatzleistungen haben, wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse Schwyz.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an das Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz wenden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 041 819 07 85 | sozialberatung@gemeindeschwyz.ch |