Geburt
Spitalgeburt
Das Spital Schwyz meldet dem Zivilstandsamt sämtliche Geburten. Das Zivilstandsamt seinerseits führt das Geburtsregister. Die werdenden Eltern haben folgende Dokumente dem Spital abzugeben, bzw. einzureichen:
- Ausgefüllte Geburtsanzeige (wird vom Spital abgegeben)
- Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Ausgefüllte Geburtsanzeige (wird vom Spital abgegeben)
- Mitteilung einer Kindesanerkennung (sofern vorhanden)
- Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (sofern vorhanden)
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt, die sich im Zivilstandskreis Innerschwyz ereignet, ist innert drei Tagen in erster Linie durch die Hebamme dem Zivilstandsamt zu melden. Weiter sind die Kindseltern meldepflichtig. Das dazu benötigte Meldeformular ist beim Zivilstandsamt erhältlich. Für die beizubringenden Unterlagen verweisen wir auf die vorstehenden Erläuterungen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |
Frage |
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Beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts können Sie eine kostenpflichtige Geburtsurkunde bestellen. Aus Datenschutzgründen werden keine telefonischen Auskünfte am Telefon erteilt. |