Beglaubigung von Unterschriften
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, ob beispielswese der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Die Gemeindekanzlei beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- | ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) |
- | das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original |
Bitte beachten Sie, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, zwingend persönlich anwesend sein muss.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 819 07 11 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |