Baukontrolle
Vor Baubeginn führt die Gemeinde mindestens eine Kontrolle des Schnurgerüstes sowie der Höhenfixpunkte und nach Bauvollendung eine Abnahme der Baute oder Anlage durch.
Bei der Abnahme wird auch geprüft, ob Bewilligungen kantonaler Instanzen eingehalten worden sind. Die Bauabnahme erfolgt innert sechs Monaten nach Bauvollendung.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |