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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Geburt

Es ist jedes Mal ein Wunder, wenn ein Leben neu beginnt!

Wir freuen uns, Sie bei der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes begleiten zu dürfen.

Kontakt

Geburt

Spitalgeburt Das Spital Schwyz meldet dem Zivilstandsamt sämtliche Geburten. Das Zivilstandsamt seinerseits führt das Geburtsregister. Die werdenden Eltern haben folgende Dokumente de…

Spitalgeburt

Das Spital Schwyz meldet dem Zivilstandsamt sämtliche Geburten. Das Zivilstandsamt seinerseits führt das Geburtsregister. Die werdenden Eltern haben folgende Dokumente dem Spital abzugeben, bzw. einzureichen:

Kindseltern sind verheiratet:
  • Ausgefüllte Geburtsanzeige (wird vom Spital abgegeben)
  • Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
Kindseltern sind nicht verheiratet:
  • Ausgefüllte Geburtsanzeige (wird vom Spital abgegeben)
  • Mitteilung einer Kindesanerkennung (sofern vorhanden)
  • Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (sofern vorhanden)
Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.

Hausgeburt

Eine Hausgeburt, die sich im Zivilstandskreis Innerschwyz ereignet, ist innert drei Tagen in erster Linie durch die Hebamme dem Zivilstandsamt zu melden. Weiter sind die Kindseltern meldepflichtig. Das dazu benötigte Meldeformular ist beim Zivilstandsamt erhältlich. Für die beizubringenden Unterlagen verweisen wir auf die vorstehenden Erläuterungen.

Zugehörige Objekte