Siedlungsentwässerung
Die Siedlungsentwässerung hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen und bietet eine Vielzahl unterschiedlichster Herausforderungen.
Die Zuständigkeit für die Siedlungsentwässerung liegt bei den Gemeinden/ Bezirken. Gemäss geltender eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, die Abwasseranlagen – die öffentlichen Kanalisationen wie auch die privaten Liegenschaftsentwässerungen – sachgemäss zu erstellen, fachgerecht zu betreiben, zu warten und in funktionstüchtigem Zustand zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen für die Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie weitere Definitionen und Auflagen werden im kommunalen Abwasserreglement festgelegt. Ein wichtiger gesetzlicher Auftrag an die Gemeinden/Bezirke beinhaltet die Aufsichtspflicht gegenüber den privaten Liegenschaften. Eine periodische Überprüfung bringt auch für den Liegenschaftsbesitzer Vorteile mit sich. Allfällige Schäden können frühzeitig erkannt und saniert werden. Somit können teure Schadensfälle sowie Gewässer- oder Grundwasserverschmutzungen verhindert werden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 041 819 07 60 | tiefbau@gemeindeschwyz.ch |