Luftreinhaltung auf Baustellen
Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (Baurichtlinie Luft).
Sie zeigt den am Bau Beteiligten auf, wie im Rahmen der Bewilligungsverfahren die wichtigsten Kategorien von Baustellen aufgrund der vorgesehenen Bauarbeiten mit Emissionen zu beurteilen und welche vorsorglichen Massnahmen anzuordnen sind.
Informationen
- Datum
- 8. Juni 2020
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |