Bewilligungsgesuch für Verkehrsbewilligungen
Das Bewilligungsgesuch muss spätestens 2, bei Grossanlässen spätestens 6 Monate vor der Veranstaltung, gut leserlich ausgefüllt an die zuständige Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde leitet das vollständige Gesuch umgehend an die Kantonspolizei weiter. Die Kantonspolizei koordiniert das Bewilligungsverfahren und stellt dem Veranstalter die notwendige Verfügung zu. Sammelbewilligungen für motor- und radsportliche Veranstaltungen sowie für Umzüge, Veranstaltungen und dergleichen, die Verkehrsbeschränkungen oder –umleitungen erfordern sind unter gewissen Voraussetzungen möglich (z.B. für die jährlichen Fasnachtsveranstaltungen in einer bestimmten Ortschaft). Sofern es sich dabei nicht um identische Veranstaltungen handelt, müssen die Punkte 3 bis 8 dieses Formulars für jede einzelne Veranstaltung separat ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Tiefbau | 041 819 07 60 | tiefbau@gemeindeschwyz.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|