Steuererklärung Fristerstreckung
Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.
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