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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
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Inhalt

Solaranlagenbewilligung

Die Dachlandschaft ist ein bedeutendes Element jedes Ortsbildes. Nicht nur im Dorfzentrum, auch bei der äusseren Wahrnehmung einer Siedlung oder Ortschaft trägt ein harmonisches und ruhiges Gesamtbild zur positiven Identifikation eines Ortes bei. Insbesondere die über Jahrhunderte historisch gewachsenen Dorfkerne sind ein kulturelles Erbe, das gepflegt und erhalten werden soll. Demgegenüber steht das unbestrittene und wachsende öffentliche Interesse an der Produktion erneuerbarer Energien mittels Solaranlagen. Diese zwei Ziele miteinander zu vereinbaren ist eine Herausforderung, die immer wieder zu Konflikten führt. Während bei Neubauten eine bauliche Integration von Solaranlagen oft einfacher zu erreichen ist, werden bei Renovation und Erneuerung speziell in den sensiblen Bereichen der Kernzonen höhere gestalterische Anforderungen gestellt. Die Baubehörde begrüsst daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um gemeinsam Lösungen für die oftmals verschiedenen Interessen zu finden.

Solaranlagen auf Kulturdenkmälern bedürfen nach Art. 32b der Raumplanungsverordnung (RPV) stets einer Baubewilligung. Dies trifft namentlich auf Bauten zu, die im Kantonalen Schutzinventar (KSI) aufgeführt sind. Dasselbe gilt für die Gebiete und Gebäude, die im  Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem Erhaltungsziel "A" verzeichnet sind.

Ist kein Kulturdenkmal betroffen und erfüllt die Solaranlage die gestalterischen Voraussetzungen gemäss Art. 32a RPV, muss sie der zuständigen Behörde lediglich via eBau gemeldet werden. Dasselbe gilt für sogenannte Plug&Play-Anlagen, welche eine Gesamtleistung von maximal 600 Watt aufweisen und mobil sein müssen. Mobil bedeutet, dass die Anlage nicht fest verschraubt sein darf und keine festen Installationen erfordert.

Weitere Informationen können der kantonalen Planungshilfe entnommen werden.

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