Vorsorgeauftrag Hinterlegungsort
Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie, wer Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden sollten. Das kann zum Beispiel eintreffen bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall.
Sie können dem Zivilstandsamt mitteilen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser hinterlegt ist. Das Amt wird den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister eintragen, so dass die Information bei Bedarf für die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zugänglich ist.
Pro Vorsorgeauftrag ist grundsätzlich nur ein einziger Hinterlegungsort im Personenstandsregister einzutragen. Generell ist die Meldung eines von der bestehenden Eintragung abweichenden Hinterlegungsortes als Änderung der Eintragung zu behandeln.
Auf ausdrücklichen Wunsch der auftraggebenden Person kann zusätzlich ein zweiter Hinterlegungsort eingetragen werden.
Hinweis: Der im Formular aufgeführte "Zusatz" unter Angaben über den Hinterlegungsort bezieht sich auf einen Ort (bspw. im Ordner, im Schrank, im Büro etc.).
Das Zivilstandsamt bewahrt den Vorsorgeauftrag nicht auf.
Füllen Sie den schriftlichen Antrag (siehe unter "Publikationen") persönlich aus und senden Sie diesen an ein beliebiges Zivilstandsamt.
Sie können aber auch telefonisch einen Termin bei einem beliebigen Zivilstandsamt vereinbaren.
- Die Gebühr für die Eintragung/Löschung/Änderung des Hinterlegungsortes beträgt CHF 75.00.
- Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung für den Eintrag. Die Gebühr dafür beträgt CHF 30.00.
- Wenn Sie einen schriftlichen Antrag an ein Zivilstandsamt gesandt haben, erhalten Sie eine Rechnung.
- Wenn Sie bei einem Zivilstandsamt vorsprechen, bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Download |
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Frage |
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Nein. Nachdem ein Vorsorgeauftrag nach Artikel 360 ZGB erstellt wurde, kann der Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festgehalten werden. Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund des schriftlichen Antrages (siehe unter "Publikationen") ein. |