Namenserklärung und Namensänderung
Namenserklärung
- Wohnsitznachweis, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
Namensänderungen
Namensänderungen für im Kanton Schwyz wohnhafte Personen können mit einem begründeten Gesuch beim Departement des Innern des Kantons Schwyz, Namensänderungen, Kollegiumstrasse 28, Postfach 2160, 6431 Schwyz, beantragt werden.
Kosten
Die Gebühr einer Namenserklärung betragt CHF 75.00.
Die Kosten einer Namensänderung legt das Departement des Innern fest.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Download |
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Frage |
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Für ordentliche Namensänderungen ist die Regierung des Wohnsitzkantons zuständig. |
Personen welche vor dem 01.01.2013 geheiratet haben oder die Ehe/Parternschaft aufgelöst haben, können mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt den ledigen Namen wieder annehmen. Zuständig ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz. |