Kopfzeile

Bitte schliessen
Bitte schliessen

Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Namenserklärung und Namensänderung

Namenserklärung

Die Person, welche bei der Heirat ihren Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung, Tod oder Ungültigkeitserklärung) mittels Erklärung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen. Für die Entgegennahme einer solchen Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig.
 
Bei noch bestehender Ehe kann der Ehegatte, der vor dem 01.01.2013 seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, mittels Erklärung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen.
 
Bitte vereinbaren Sie mit dem Zivilstandsamt einen Termin.
 
Notwendige Unterlagen
  • Wohnsitznachweis, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
 
Name des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
Wurde den Kindseltern die gemeinsame elterliche Sorge für das erste gemeinsame Kind übertragen, (durch Erklärung beim Zivilstandsamt oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), so können diese innerhalb eines Jahres seit der Übertragung der elterlichen Sorge beim Zivilstandsamt erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Für die beizubringen Unterlagen verweisen wir auf die vorstehenden Erläuterungen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Namensänderungen

Namensänderungen für im Kanton Schwyz wohnhafte Personen können mit einem begründeten Gesuch beim Departement des Innern des Kantons Schwyz, Namensänderungen, Kollegiumstrasse 28, Postfach 2160, 6431 Schwyz, beantragt werden.

Kosten
Die Gebühr einer Namenserklärung betragt CHF 75.00.
Die Kosten einer Namensänderung legt das Departement des Innern fest.

 

Zugehörige Objekte

Name Download
Frage