Heimatschein
Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen und wird bei der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnortes hinterlegt.
Bestellen Sie einen Heimatschein, weil Sie in eine andere Gemeinde umziehen? In der Regel ist Ihr Heimatschein bei der alten Wohngemeinde bereits hinterlegt. Melden Sie sich zuerst dort ab, damit er Ihnen ausgehändigt werden kann.
Tritt eine Änderung der Personendaten (Namens-, Zivilstands- oder Bürgerrechtsänderung) ein, verliert er seine Gültigkeit und muss er beim Zivilstandsamt des Heimatortes neu bestellt werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |