Familienausweis
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Eheleute und deren gemeinsamen Kinder. Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z.B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten.
Der Familienasuweis wird bei schweizerischen Staatsangehörigen durch das Zivilstandsamt des Heimatorts einer Person ausgestellt. Ausländische Staatsangehörige wenden sich an das Zivilstandsamt ihres Wohnortes.
Er wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Einbürgerung, Tod) ersetzt.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |