Beglaubigung von Kopien
Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit von Kopien. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung. Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original mit. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 819 07 11 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 819 07 00 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |