Zeughausareal Seewen
Ausgangslage
Das Zeughaus Seewen-Schwyz war eines der grössten Zeughäuser der Schweiz. Es wird seit 2004 aber nicht mehr genutzt. 2017 konnte die Gemeinde Schwyz das Baurecht dazu erwerben. Das Zeughausareal umfasst eine Fläche von rund 4.4 Hektar und ist aufgrund der zentralen Lage, nahe dem Bahnhof Seewen-Schwyz, von grosser Bedeutung für die künftige Entwicklung der Gemeinde. Das Areal bietet eine ideale Plattform für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Im Jahr 2023 genehmigte das Stimmvolk der Gemeinde Schwyz mit fast 72% einen Planungskredit von 1.8 Millionen Franken zur Erschliessung des Areals.
Das Zeughausareal als Teil des Entwicklungsschwerpunktes Schwyz
Seewen ist ein Entwicklungsschwerpunkt für Arbeitsplätze (ESP-A) im Kanton Schwyz. Mit den Entwicklungsschwerpunkten (ESP) will der Kanton Schwyz die kantonale Wirtschaftsentwicklung an abgestimmte Standorte lenken. In den letzten Jahren ist in der Region viel Wohnraum entstanden. Nun sollen die Arbeitsplätze ebenfalls entwickelt werden.
Das Areal bietet sich aufgrund des Standortes für die Entwicklung an. Ziel ist es, auf dem Areal zukunftsgerichtete Firmen anzusiedeln, die das bestehende Gewerbe in der Region ergänzen. So soll die Konkurrenzfähigkeit der Region gestärkt werden. Die Gemeinde arbeitet eng mit dem Kanton zusammen, um Partner für das Areal zu finden.
Das Zeughausareal als Teil des kantonalen Nutzungsplans
Die Grundlage für die weitere Entwicklung des Zeughausareals bildet der kantonale Nutzungsplan. Dieser wurde 2013 ein erstes Mal und 2018 ein zweites Mal aufgelegt. Am 25. September 2020 ist er anschliessend in Kraft getreten. Für die Gemeinde Schwyz ist damit ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Nutzungsplan ermöglicht es der Gemeinde Schwyz, die weitere Planung des Areals anzugehen. Zudem können nun Zwischennutzungen zugelassen werden, welche nicht nur einem öffentlichen Interesse dienen.
Derzeit liegt der Fokus auf Lagernutzungen. Ansprechpartner für Fragen zur Vermietung des Zeughausareals ist die Abteilung Liegenschaften.
Die rechtskräftige Verordnung zur kantonalen Nutzungsplanung kann auf der Webseite des Kantons Schwyz abgerufen werden. Der dazugehörige Nutzungs- und Erschliessungsplan unter dem folgenden Link.
Entwicklung des Areals
Im Herbst 2020 wurde der Studienauftrag Zeughausareal abgeschlossen. Die Studien wurde von drei interdisziplinären Planungsteams durchgeführt und bildet die Grundlage für die weitere Planung. Sie kommen zum Schluss, dass das Areal zu einem attraktiven Quartier umgewandelt und besser mit der Umgebung vernetzt werden soll. Das Quartier wird Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur und teilweise Wohnen integrieren. Neue Bauten müssen sich in die alten einfügen und die alten Bauten bleiben erhalten. Die Phasen der Umgestaltung wurden ebenfalls definiert.
Die Ergebnisse aus der Studie wurden im Dokument «Leitplanung Entwicklung Zeughausareal Seewen-Schwyz» zusammengefasst. Nebst der Lage und Gestaltung der Freiräume und der Gebäude wird aufgezeigt, wie die Erschliessung des Areals geführt wird und welche Entwicklungsschritte möglich sind.
Der Schlussbericht und die Zusammenfassung des Schlussberichts zum Studienauftrag sowie die Leitplanung können unter Publikationen heruntergeladen werden.
Das heute zur Verfügung stehende Verkehrsnetz wird für die angedachte Entwicklung des Areals nicht ausreichen. Die neue Muotabrücke West, die Verlegung des bestehenden SBB Freiverlads zwischen dem Bahnhof und dem Zeughausareal, die Verlegung der Franzosenstrasse und ein leistungsfähiger Kreisel «Schwyzerhof» sind die Voraussetzung für eine vollständige Entwicklung des Zeughausareals. Die Gemeinde Schwyz erschliesst deswegen das Areal vollständig.
Nächster Projektmeilenstein
Die Gemeinde ist durch den kantonalen Nutzungsplan dazu verpflichtet, die Erschliessung des Areals sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Arbeitsplätzen zu schaffen. Damit entsprechende Investoren für das Areal gefunden werden können, benötigt die Gemeinde Kompetenzen, die beim Stimmvolk liegen. Deswegen ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung um die Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe im Zeughausareal im Unterbaurecht. So wird die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats sichergestellt und die Grundlage für ihn geschaffen, entsprechend zu reagieren. Das gibt potenziellen Interessenten die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit. Das Sachgeschäft wurde an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 überwiesen.
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Zugehörige Objekte
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Muotabrücke West |
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Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |
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Kommission Entwicklungsachse Urmiberg | 041 819 07 60 | bauverwaltung@gemeindeschwyz.ch |
Frage |
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Die Gemeinde Schwyz fungiert seit der Übernahme des Zeughausareals im Baurecht nicht als Immobilienentwicklerin, sondern als Arealentwicklerin. Mit dem Erlass des kantonalen Nutzungsplans und mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wurden die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen geschaffen. |
Wird das Zeughausareal wie geplant entwickelt, entsteht für die Gemeinde Schwyz und für die Region ein positiver Schub. Dies wird erreicht, indem Institutionen und Betriebe, von deren Innovationsfähigkeit das Schwyzer Gewerbe profitieren kann, in das Areal ziehen. Parallel dazu erschliesst die Gemeinde mit der neuen Muotabrücke West und den Infrastrukturprojekten ab dem Bahnhof Seewen das Gebiet zukunftsfähig. |
Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen verschiedener Parteien, das Zeughausareal zu einem belebten Ort mit einem breiten, vielfältigen Nutzungsmix zu machen, damit das Areal auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten ein attraktiver Ort ist. |
Es ist vorgesehen, eine vorberatende Kommission einzusetzen, in welcher die politischen Parteien und das Gewerbe vertreten sind. Insofern werden die Bevölkerung und das Gewerbe in wichtige Entscheide einbezogen und die Mitbestimmung gewährleistet. Änderungen im Reglement können darüber hinaus jederzeit per Volksentscheid vorgenommen werden (Einzel- oder Pluralinitiative). |
Die Entwicklung der beiden Areale bietet die einmalige Chance, den Raum gesamtheitlich zu beplanen, aufeinander abzustimmen und einen Mehrwert für Seewen, Schwyz und die ganze Region zu schaffen. Direkte Abhängigkeiten bestehen im Bereich der gemeinsamen Verkehrsinfrastruktur. |
Stand heute geht der Gemeinderat von Kosten im Umfang von insgesamt rund 50 Mio. Franken aus. Dies beinhaltet den Bushof, den Kreisel Schwyzerhof, die Verlegung der Franzosenstrasse und des Freiverlads sowie die Personenunterführung Süd, nicht jedoch die Muotabrücke West, für welche die Finanzierung vom Stimmvolk bereits bewilligt wurde. Durch den Baurechtsvertrag beteiligt sich die armasuisse an diesen Investitionen mit ca. 12 Mio. Franken. Der Kanton wird für die strassenseitige Erschliessung und deren Ersatzmassnahmen gleich viel wie die Gemeinde beisteuern. Dazu kommt eine erhebliche finanzielle Zuwendung durch das Programm Agglomerationsverkehr des Bundes. Damit wird der für die Gemeinde verbleibende Anteil mit ca. 10 Mio. Franken verhältnismässig bescheiden ausfallen. Weil es sich um ein eingezontes Gebiet handelt, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, das Zeughausareal zu erschliessen. |
Im Zeughausareal sollen langfristig ca. 700 attraktive und innovative Arbeitsplätze entstehen. Es ist aber nicht die Absicht der Gemeinde, einen Gewinn aus der Arealentwicklung zu generieren. Mit der Ansiedlung von wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen und mit der Wohnsitznahme von gut qualifizierten Arbeitskräften sollen aber auch Steuererträge generiert werden. |
Sobald die Erschliessung aus beiden Richtungen erfolgt ist, kann das Areal vollständig bebaut werden. Unter Umständen wird – je nach Bau- respektive Realisierungsfortschritt der Erschliessung – auch eine teilweise Entwicklung des Zeughausreals möglich sein. Die Gemeindeversammlung für den Baukredit zur Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts bzw. die Abstimmung findet nach aktuellem Zeitplan am 9. April 2025 statt. Anschliessend erfolgt die Baueingabe. |
Grundsätzlich angestrebt wird die Etablierung von Arbeitsplätzen mit einer hohen Wertschöpfung. Ziel ist eine produktive Verbindung zwischen zukunftsgerichteten Firmen und bestehendem Gewerbe, um die Konkurrenzfähigkeit der Region Schwyz zu stärken. Zusammen mit der kantonalen Wirtschaftsförderung wird aus diesem Grund auch eine Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut als Aussenstandort in Schwyz angestrebt. |
Es haben sich bereits diverse potenzielle Investoren gemeldet. Deren Interesse wird dankend entgegengenommen und mit höchster Diskretion behandelt. Deshalb können keine weiteren Details kommuniziert werden. |
Mit der Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe an den Gemeinderat stellt der Bürger die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sicher und schafft die Grundlage, zeitgerecht auf Investorenbedürfnisse reagieren zu können. Die schnelle Verfügbarkeit von Bauland stellt zusammen mit hoher Planungs- und Rechtssicherheit erfahrungsgemäss das entscheidende Kriterium für Investoren dar. Mit der Übertragung der Kompetenzen an den Gemeinderat muss nicht für jedes einzelne Teilgrundstück eine Volksabstimmung durchgeführt werden. |
In diesem Fall würde die Vergabe von Unterbaurechten erheblich verlangsamt und das Zeughausareal wäre für potenzielle Investoren deutlich weniger attraktiv. Eine Entwicklung ist dennoch möglich, wenn auch langsamer. Das hat nicht nur für das Zeughausareal Folgen, sondern für die gesamte Gemeinde: Solange das Zeughausareal nicht entwickelt wurde, kann die Gemeinde keine Neueinzonungen für das Gewerbe vornehmen. |
Es ist geplant, eine neue Kommission einzusetzen, in der die politischen Parteien und das Gewerbe mitreden können. Dieses Gremium bereitet unter anderem die Vergabeentscheide zuhanden des Gemeinderats vor und stellt gleichzeitig sicher, dass die Vergabe von Baufeldern auf fairen Kriterien und im Sinne der Gleichbehandlung erfolgt. |