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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Zeughausareal Seewen

Ausgangslage

Das Zeughaus Seewen-Schwyz war eines der grössten Zeughäuser der Schweiz. Es wird seit 2004 aber nicht mehr genutzt. 2017 konnte die Gemeinde Schwyz das Baurecht dazu erwerben. Das Zeughausareal umfasst eine Fläche von rund 4.4 Hektar und ist aufgrund der zentralen Lage, nahe dem Bahnhof Seewen-Schwyz, von grosser Bedeutung für die künftige Entwicklung der Gemeinde. Das Areal bietet eine ideale Plattform für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Im Jahr 2023 genehmigte das Stimmvolk der Gemeinde Schwyz mit fast 72% einen Planungskredit von 1.8 Millionen Franken zur Erschliessung des Areals.
 

Das Zeughausareal als Teil des Entwicklungsschwerpunktes Schwyz

Seewen ist ein Entwicklungsschwerpunkt für Arbeitsplätze (ESP-A) im Kanton Schwyz. Mit den Entwicklungsschwerpunkten (ESP) will der Kanton Schwyz die kantonale Wirtschaftsentwicklung an abgestimmte Standorte lenken. In den letzten Jahren ist in der Region viel Wohnraum entstanden. Nun sollen die Arbeitsplätze ebenfalls entwickelt werden.

Das Areal bietet sich aufgrund des Standortes für die Entwicklung an. Ziel ist es, auf dem Areal zukunftsgerichtete Firmen anzusiedeln, die das bestehende Gewerbe in der Region ergänzen. So soll die Konkurrenzfähigkeit der Region gestärkt werden. Die Gemeinde arbeitet eng mit dem Kanton zusammen, um Partner für das Areal zu finden.
 

Das Zeughausareal als Teil des kantonalen Nutzungsplans

Die Grundlage für die weitere Entwicklung des Zeughausareals bildet der kantonale Nutzungsplan. Dieser wurde 2013 ein erstes Mal und 2018 ein zweites Mal aufgelegt. Am 25. September 2020 ist er anschliessend in Kraft getreten. Für die Gemeinde Schwyz ist damit ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Nutzungsplan ermöglicht es der Gemeinde Schwyz, die weitere Planung des Areals anzugehen. Zudem können nun Zwischennutzungen zugelassen werden, welche nicht nur einem öffentlichen Interesse dienen.

Derzeit liegt der Fokus auf Lagernutzungen. Ansprechpartner für Fragen zur Vermietung des Zeughausareals ist die Abteilung Liegenschaften.

Die rechtskräftige Verordnung zur kantonalen Nutzungsplanung kann auf der Webseite des Kantons Schwyz abgerufen werden. Der dazugehörige Nutzungs- und Erschliessungsplan unter dem folgenden Link.
 

Projekt agps
Ein Modell einer möglichen Entwicklung des Areals

Entwicklung des Areals

Im Herbst 2020 wurde der Studienauftrag Zeughausareal abgeschlossen. Die Studien wurde von drei interdisziplinären Planungsteams durchgeführt und bildet die Grundlage für die weitere Planung. Sie kommen zum Schluss, dass das Areal zu einem attraktiven Quartier umgewandelt und besser mit der Umgebung vernetzt werden soll. Das Quartier wird Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur und teilweise Wohnen integrieren. Neue Bauten müssen sich in die alten einfügen und die alten Bauten bleiben erhalten. Die Phasen der Umgestaltung wurden ebenfalls definiert.

Die Ergebnisse aus der Studie wurden im Dokument «Leitplanung Entwicklung Zeughausareal Seewen-Schwyz» zusammengefasst. Nebst der Lage und Gestaltung der Freiräume und der Gebäude wird aufgezeigt, wie die Erschliessung des Areals geführt wird und welche Entwicklungsschritte möglich sind.

Der Schlussbericht und die Zusammenfassung des Schlussberichts zum Studienauftrag sowie die Leitplanung können unter Publikationen heruntergeladen werden.

Das heute zur Verfügung stehende Verkehrsnetz wird für die angedachte Entwicklung des Areals nicht ausreichen. Die neue Muotabrücke West, die Verlegung des bestehenden SBB Freiverlads zwischen dem Bahnhof und dem Zeughausareal, die Verlegung der Franzosenstrasse und ein leistungsfähiger Kreisel «Schwyzerhof» sind die Voraussetzung für eine vollständige Entwicklung des Zeughausareals. Die Gemeinde Schwyz erschliesst deswegen das Areal vollständig.
 

Nächster Projektmeilenstein

Die Gemeinde ist durch den kantonalen Nutzungsplan dazu verpflichtet, die Erschliessung des Areals sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Arbeitsplätzen zu schaffen. Damit entsprechende Investoren für das Areal gefunden werden können, benötigt die Gemeinde Kompetenzen, die beim Stimmvolk liegen. Deswegen ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung um die Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe im Zeughausareal im Unterbaurecht. So wird die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats sichergestellt und die Grundlage für ihn geschaffen, entsprechend zu reagieren. Das gibt potenziellen Interessenten die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit. Das Sachgeschäft wurde an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 überwiesen.

 

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