Betreibung
Kontakt
Herrengasse 23
Postfach 23
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 30
betreibungsamt@gemeindeschwyz.ch
Betreibungsbegehren
Um als Gläubiger eine Betreibung (Pfändung oder Konkursbegehren) einzuleiten, müssen Sie ein Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt des Wohnsitzes/Domizils des Schuldners stellen. Im Betreibungsbegehren beziffern Sie Ihre Forderung. Das Betreibungsamt erstellt daraus zunächst einen formellen Zahlungsbefehl an den Schuldner. Der Schuldner kann danach, falls er die Schuld bestreitet, Rechtsvorschlag erheben. Dadurch wird die Betreibung blockiert, bis der Gläubiger mittels Rechtsöffnungsbegehren seine Forderung belegt. Die Betreibungskosten sind immer vom Gläubiger vorzuschiessen und werden in der Folge durch das Betreibungsamt als Bestandteil der Forderung dem Schuldner in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen https://ba-sz.ch/
Betreibungsregisterauszug
Betreibungsauskünfte erhalten Sie beim zuständigen Betreibungsamt. Für Betreibungsauskünfte über Dritte ist eine Begründung erforderlich. Die Betreibungsauskunft bezieht sich immer auf das angefragte Betreibungsamt, ist also keine schweizweite Überprüfung. Für eine lückenlose Auskunft ist eine zusätzliche Anfrage an das Betreibungsamt des früheren Wohnortes erforderlich. Der Auszug kostet CHF 17.00.
- Sie können den Auszug persönlich während unseren Öffnungszeiten abholen. Dazu benötigen wir einen amtlichen Ausweis.
- Sie können den Auszug schriftlich anfordern. Dazu benötigen wir einen unterzeichneten Antrag sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises. Für die Postzustellung verrechnen wir Ihnen die anfallenden Kosten zusätzlich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 041 819 07 30 | betreibungsamt@gemeindeschwyz.ch |