Die Reklamegestaltung ist ein bedeutendes Element jedes Ortsbildes. Nicht nur im Dorfzentrum, auch bei der äusseren Wahrnehmung einer Siedlung oder Ortschaft trägt ein harmonisches und ruhiges Gesamtbild zur positiven Identifikation mit dem Ort bei. Insbesondere die über Jahrzehnte historisch gewachsenen Dorfkerne sind ein kulturelles Erbe, das gepflegt und erhalten werden soll. Demgegenüber steht das unbestrittene und wachsende Interesse das Gewerbe möglichst publikumswirksam präsentieren zu können. Diese zwei Ziele miteinander zu vereinbaren ist eine Herausforderung, die immer wieder zu Konflikten führt.
Die Gemeinde Schwyz hat deshalb eine einfach verständliche und prägnante Wegleitung erstellt, worauf in den einzelnen Zonen bei der Projektierung von Reklame zu achten ist. Die Abteilung Hochbau begrüsst ausdrücklich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um aktiv und gemeinsam gangbare Lösungen für die oftmals gegenläufigen Interessen von Reklame und Ortsbildschutz zu finden.
Der Leitfaden wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 23 vom 11. Januar 2013 erlassen. Ergänzt mit Baukommissionsbeschluss Nr. 48 vom 27. Januar 2021