Ausblick auf die Sachgeschäfte der Gemeindeversammlung
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Schwyz erhalten bis Ende November die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024. Darin thematisiert werden nebst dem Voranschlag 2025 das geplante Kompetenzreglement zum Zeughausareal sowie der Neubau des Feuerwehrlokals im Kaltbach. Die an der Gemeindeversammlung traktandierten Sachgeschäfte werden, mit Ausnahme des Budgets 2025, danach für die kommunale Abstimmung vom 9. Februar 2025 an die Urne überwiesen.
Zeughausareal: Übertragung der Handlungskompetenzen an die Exekutive
Die Entwicklung des Zeughausareals befindet sich im Übergang von der sogenannten Zwischennutzung in die ersten Teiletappen der Realisierungsphase. Der Gemeinderat beabsichtigt für diesen Abschnitt, einzelne Teilflächen des Areals in Form von Unterbaurechten an Investoren und Unternehmen zu veräussern. Zu diesem Zweck wurde das "Kompetenzreglement Zeughausareal" erarbeitet. Damit ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung um die Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe, sodass nicht für die Veräusserung jedes einzelnen Teilgrundstücks eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Dies schafft die Grundlage, um auf Investorenbedürfnisse zeitgerecht reagieren zu können.
Das Kompetenzreglement soll somit die Zuständigkeiten für die Entwicklung, Verwaltung und Überlassung des Zeughausareals Seewen-Schwyz festlegen und die Rahmenbedingungen für dessen langfristige und nachhaltige Nutzung definieren. Die dem Gemeinderat anvertrauten Pflichten und Aufgaben nimmt er in Zusammenarbeit mit einer beratenden Kommission, in der die Ortsparteien und das lokale Gewerbe vertreten sind, gewissenhaft und im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Schwyz wahr.
Weiterentwicklung der Stützpunktfeuerwehr durch Standortwechsel
Das kantonale Stimmvolk hat am 22. September 2024 den Bau des Verwaltungs- und Sicherheitszentrums im Kaltbach genehmigt. An diesen Standort soll durch den Erwerb von Räumlichkeiten im Stockwerkeigentum auch die Stützpunktfeuerwehr Schwyz verlegt werden. Der Erwerb beläuft sich auf 8.16 Mio. Franken. Gleichzeitig wird das heutige Feuerwehrlokal im Zentrum von Schwyz aufgegeben und das bestehende selbstständige und dauernde Baurecht noch vor dessen Ablauf aufgehoben. Dafür werden der Gemeinde Schwyz gemäss aktueller Verkehrswertschätzung 2.69 Mio. Franken angerechnet. Die Gesamtkosten für die Gemeinde belaufen sich somit netto auf rund 5.5 Mio. Franken.
Ein Umzug der Feuerwehr ist von der Zustimmung zur vorzeitigen Aufhebung des bisherigen Baurechts abhängig. Deswegen gelangen auf kommunaler Ebene zwei eng miteinander verbundene Angelegenheiten zur Abstimmung: Zum einen die Bewilligung von 8.16 Mio. Franken für das neue Feuerwehrlokal im Kaltbach und zum anderen die Zustimmung zur vorzeitigen Aufhebung der bestehenden Baurechte am aktuellen Standort der Stützpunktfeuerwehr in Schwyz.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der Einzug der Stützpunktfeuerwehr in das neue Lokal im Kaltbach für die wachsende Gemeinde Schwyz eine betriebliche und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung bedeutet.
Zugehörige Objekte
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