Gemeindefeiertag 11. November (St. Martinstag)
Das Patroziniumsfest vom 11. November in Schwyz (St. Martinstag) wurde als Feiertag und somit auch als öffentlicher Ruhetag festgelegt. Demnach sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die dem Sonn- oder Feiertag angemessene Ruhe und Würde ernstlich stören. Der Gemeinderat kann an den Gemeindefeiertagen Ausnahmen aus wichtigen Gründen bewilligen.
Bitte füllen Sie das Formular zur Ausnahmebewilligung hier. aus.
Zugehörige Objekte
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Bewilligungen |